Hallo zusammen,
immer noch ein heißes Thema, dass die meisten Biologen gerne umgehen. Leider zum Nachteil des Einen oder Anderen, denn Fehler machen wir alle. Aus diesem Grund eine kleine Werbung eines netten Kollegen.
Gruß Martin
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Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Sachverständige und Gutachter haben sich in unserem Wirtschaftsleben etabliert. Staat, Justiz, Wirtschaft und Verbraucher sind immer häufiger auf die Hilfe des Unparteiischen Sachverständigen angewiesen.
Sie müssen für die Richtigkeit Ihrer Gutachten einstehen und die Haftung für diejenigen Schäden übernehmen, die auf Fehler Ihrer Gutachten zurückzuführen sind und das in unbeschränkter Höhe!
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt vor Schäden, die durch Fehler bei der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit im Vermögen anderer entstehen. Sie gilt nicht für Personen- oder Sachschäden, sondern für Vermögensschäden durch falsche Auskünfte, Beratung, Begutachtung etc.
Schadenbeispiele
· Bewertungsfehler
· Schätzfehler
· Rechenfehler
· Fehler in der Analyse
· Messfehler
· Fehler bei der Probenentnahme
· Verwechslung von Proben
· Heranziehen unpassender Vergleichsmaßstäbe
Der Versicherungsschutz umfasst den Schadensersatz bei berechtigten Forderungen und die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche, notfalls auch vor Gericht!
Da es bei den Vermögensschäden oft um Summen geht, die Ihre Existenz bedrohen können, ist der Abschluss einer derartigen Versicherung für Gutachter und Sachverständige in jedem Fall sinnvoll und empfehlenswert!
Gerne würden wir Ihnen unverbindlich und kostenlos ein Angebot unterbreiten. Bei Interesse nutzen Sie einfach den beiliegenden Fragebogen!
Ingo Rieckmann, EFC Financial Planning Center Hamburg, Financial Planner, Ethik & Nachhaltigkeit, Selbstständiger Handelsvertreter, Mittelweg 162, 20148 Hamburg, Tel: 040 – 788 99 109, Fax: 040 – 788 99 209, Mobil: 0160 – 23 57 361, Mail: ingo.rieckmann@efc.ag, www.efc.ag